Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer nach DGUV-Vorschrift
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft insbesondere die Fahrer von Flurbeförderungen, da von deren Fahr- und Arbeitsweise die Sicherheit anderer Mitarbeiter unmittelbar betroffen ist. Die jährliche Unterweisung dient somit auch der Gefahrenvorbeugung.
Rechtliche Grundlagen:
DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) „Flurförderzeuge“
DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
Arbeitsschutzgesetz § 12
Inhalte der Unterweisung:
Rechtliche Grundlagen
Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Hochfahren von Personen
Rückhaltsysteme
Unfälle mit Flurförderzeugen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein.
Vorteile für den Betrieb:
Rechtliche und technische Kenntnisse werden aufgefrischt und vertieft
Staplerfahrer werden für Gefahren und Risiken sensibilisiert
Vollständige Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschrift